AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden von Balloncenter Österreich – www.balloncenter.at und erleichtern dadurch die rasche und kostensparende Abwicklung der Aufträge.

1. Vertragsumfang

Allen Aufträgen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu sein, erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Stillschweigen des Auftraggebers gilt als Zustimmung. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Zum Abschluss von allfälligen Zusatzvereinbarungen oder Änderungen der Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich Schriftform als vereinbart. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und verpflichten ihn nicht zur Ausführung. Kostenvoranschläge sind in jedem Fall unverbindlich. Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich und werden in dem vom Auftraggeber angegebenen Umfang rechtsgültig.

2. Auftrag

Aufträge sind für Ballooncenter Österreich – www.balloncenter.at mit der definitiven, schriftlichen Auftragserteilung verbindlich, womit sich der Kunde auch gleichzeitig mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Stornierung eines Auftrages muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens beim Auftragnehmer. Das Entgelt für Leistungen, soweit sie bis zum Einlangen der Stornierung bereits erbracht wurden, ist sofort fällig. Sämtliche Urheberrechte bleiben beim Auftragnehmer.

3. Zahlungen

Zahlungen sind, es sei denn, dass eine andere Vereinbarung getroffen wurde, sofort nach Erhalt der Lieferung fällig. Bei einer Auftragserteilung ab € 500,– bedarf es einer Anzahlung (Hälfte des Gesamtauftragsvolumens), die Zahlung des Restbetrages erfolgt prompt nach Erhalt der Lieferung. Spezialkonditionen auf Anfrage möglich. Es werden nur an den Auftragnehmer direkt geleistete Zahlungen anerkannt. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszinssatz (mindestens 12% p.a.) zu entrichten. Solange der Kaufpreis nicht vollständig getilgt ist, behält sich Balloncenter Österreich – www.balloncenter.at das Eigentum am Kaufobjekt vor. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht dem Auftragnehmer das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen, wobei das Entgelt für Leistungen, soweit sie bereits erbracht wurden, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem Auftragnehmer den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle dem Auftragnehmer entstehenden Kosten für die Forderungsbetreibung, insbesondere auch die Kosten eines konzessionierten Inkassobüros gem. Honorarrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer 1993, begrenzt gem. BGBL 141/1996, sowie 12% Verzugszinsen p.a. zu ersetzen.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro, inklusive Mehrwertsteuer (und ortsüblicher
Ankündigungsabgabe, wenn erforderlich) sofern nichts anderes angegeben ist. Von den Preislisten abweichende Preise gelten nur für den konkreten Auftrag. Kosten für Zoll, die Versendung sowie spezielle Verpackung werden vom Auftraggeber getragen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Waren des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vom Auftraggeber zu bezahlenden Entgeltes sein Eigentum. Der Auftraggeber ist daher weder zur Eigentumsübertragung, Verpfändung oder sonstiger Weitergabe berechtigt.

6. Abholung/Lieferung

Sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird, gilt als Erfüllungsort das Lager des Auftragnehmers. Werden die Waren nicht vom Auftraggeber bzw. einer von ihm beauftragten Person abgeholt, erfolgt die Lieferung der Waren unversichert auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Versendung der Ware wird die Gefahr mit der Übergabe derselben an den Transportunternehmer oder an jene Person, die im Auftrag des Auftragnehmers oder des Transportunternehmers die Waren abholt, spätestens aber mit Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer auf den Auftraggeber über. Transportschäden, Verlust oder sonstige Schäden sind vom Auftraggeber oder dem von ihm namhaft gemachten Empfänger zu tragen. Alle mit dem Versand oder Transport verbundene Kosten (auch bei einem Rücktransport zum Auftragnehmer) sind vom Auftraggeber zu bezahlen.Die Lieferfrist wird entsprechend den zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden Verhältnissen hinsichtlich der Bedingungen, welche für Balloncenter Österreich – www.balloncenter.at gegenüber ihren Lieferanten herrschen, angesetzt. Sie ist nicht verbindlich und Balloncenter Österreich – www.balloncenter.at behält sich eine Verlängerung um maximal 30 Tage vor. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei verspätetem Zahlungseingang der 50%igen Anzahlung bei Auftragserteilung ab € 500,– ist der Auftragnehmer berechtigt den Liefertermin um eben diesen Verzug zu erstrecken.

7.Haftung

Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt und nach dem neuesten Stand der Technik ausgeführt. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Mitarbeiter, aber nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Handeln und nur bis zur Höhe des Materialwertes. Nicht zu Ersatzansprüchen berechtigen Fehler, die infolge missverständlicher, ungenauer oder unvollständiger Angaben bei Auftragserteilung entstanden sind. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bis zur Fertigstellung ein oder mehrere Subunternehmer oder Zulieferfirmen beauftragt werden können, wobei für allfällige von diesen Unternehmen zu vertretende Schäden, Verzögerungen oder Gewährleistungsansprüchen der Aufragnehmer keinerlei Haftung übernimmt. Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Stürme, Kälte und Regenperioden, gesperrte Straßen, Verkehrsunfälle, Staubildung durch Demonstrationen etc.) entbinden den Auftragnehmer von jeder Haftung. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen sichtbar sind. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Einsatz des Werbeträgers nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Entgeltes zurückzuverlangen, bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen. Für Veränderungen des Werbeträgers in der Farbe infolge Verwendung bestimmter (beauftragter) Farben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen. Die Verantwortung für Form und Inhalt der/s Werbeträger/s sowie die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber.

8. Auftraggeber

Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachstehend angeführte Titel, Name, Anschrift zum Zweck einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. Für die bei der Anbringung des Kaufobjektes zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen (Stabilität der Befestigung, permanente Beobachtung, Standortwahl mit Rücksicht auf öffentlichen und privaten Verkehr usw.) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für alle von Balloncenter Österreich – www.balloncenter.at produzierten Objekte bleiben sämtliche Urheberrechte beim Auftragnehmer. Eine Untervermietung oder Weitergabe gemieteter Werbeträger an Dritte ist nicht gestattet.

9. Gewährleistung

Balloncenter Österreich – www.balloncenter.at leistet auf sämtliche Kaufobjekte während 30 Tagen nach Erhalt des Kaufobjektes unbeschränkte Garantie dahingehend, dass bei Material- und Fertigungsfehlern kostenlose Ausbesserung bzw. gleichwertiger Ersatz erfolgt. Wir empfehlen daher, sofort nach Erhalt dieselbe genauestens zu prüfen. Nicht unter Garantie fallen Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, Eingriff von Dritten, natürliche Abnützung, oder Gewaltanwendung oder höhere Gewalt verursacht werden.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wien.

11. Sonstiges

Das Geschäftslokal von Balloncenter Österreich – www.balloncenter.at ist Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen, sowie Betreibungsort für Käufer mit Domizil im Ausland. Die Rechtsbeziehungen des Käufers mit Balloncenter Österreich – www.balloncenter.at unterstehen dem österreichischen Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Generelle Mietbedingungen für unsere Mietobjekte:

  • Das Mietobjekt ist und bleibt im Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf am Mietobjekt angebrachte Kennzeichen nicht entfernen, das Mietobjekt nicht veräußern, verpfänden, verschenken, weitervermieten oder sonst an Dritte überlassen.
  • Bei Übernahme des Mietobjektes wird dem Mieter eine Übergabe- bzw. eine Empfangsbestätigung in Form eines Lieferscheines übergeben.
  • Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt – unter Berücksichtigung einer normalen Abnützung – in dem selben ordnungsgemäßen Zustand zurückzustellen, in dem er es übernommen hat.
  • Der Mieter haftet dem Vermieter ohne Rücksicht auf Verschulden und Ursache, auch im Falle höherer Gewalt, für Untergang, Abhandenkommen oder Beschädigung, bis hin zum Totalausfall des Mietobjektes zwischen der Zeit der Bereitstellung zur Übernahme und Rückgabe ans Depot. Ein nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestelltes Mietobjekt wird vom Vermieter unverzüglich auf Kosten des Mieters instandgesetzt.
  • Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert.
  • Der Mieter überprüft bei Übernahme den Zustand und die Eignung des Mietobjektes. Das Mietobjekt wird in dem Zustand vermietet, in dem es sich tatsächlich befindet, irgendwelche Ansprüche daraus, dass das Mietobjekt nicht in dem vom Mieter geforderten Zustand ist oder dem beabsichtigten Verwendungszweck nicht entspricht, sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch das Mietobjekt entstehen, gleich welcher Art diese sind. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
  • Etwaige Gebühren, Steuern oder Abgaben, die aufgrund des Mietvertrages, der Innehabung oder des Gebrauchs des Mietobjektes erhoben werden, trägt der Mieter.
  • Die Miete und sonstige Forderungen aus diesem Vertrag sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Verrechnung der Mietkosten erfolgt mit 50% des Auftragsvolumens bei € 500,– Auftragserteilung (mit Eingang der Zahlung gilt die Reservierung als bestätigt, bei verspätetem Zahlungseingang ist der Vermieter an den vereinbarten Mietbeginn nicht mehr gebunden), der Restbetrag ist mit Lieferung des Mietgegenstandes fällig. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Herausgabe des Mietobjektes zu verlangen oder das Mietobjekt jederzeit, auch ohne oder gegen den Willen des Mieters in Besitz zu nehmen.
  • Mietforderungen dürfen nicht mit etwaigen Gegenforderungen aufgerechnet werden. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf die Ausübung des Pfand- oder Retentionsrechtes am Mietobjekt.
  • Die Miete beginnt mit dem festgesetzten Tag und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Verpflichtungen des Mieters, einschließlich zur Bezahlung der vereinbarten Mietrate, enden jedoch erst mit der Rückgabe des Mietobjektes im vereinbarten Depot bzw. nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes. Bei Verlust des Mietobjektes mit Eingang des Wiederbeschaffungswertes bei Vermieter. Als Nachweis der Rückgabe gilt die von beiden Parteien unterzeichnete Übergabe/Übernahmebestätigung.
  • Der Vermieter haftet nur bei fristgerechter Anzahlung für die termingerechte Bereithaltung des Mietobjektes.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  • Gerichtsstand für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien.
  • Es gilt österreichisches Recht.